Frage zum Sicherungskasten 170 S

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170forever
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von 170forever »

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Hallo zusammen,

die ersten Leitungen sind verlegt, Lichtbaum Scheinwerfer und Schlussleitungssatz. Die neuen Madenschrauben sind nun da, M5 x 8mm mit Schlitz und damit kann man arbeiten. Der Boden der Schraube ist angefast und die Klemmung funktioniert genau so gut, wie die alten Original Schrauben.
Rolf schrieb etwas von Inbus Schrauben, da mag sich der eine oder andere sträuben, an diesen Autos sowas zu verwenden, jedoch technisch gesehen wäre es sogar die bessere Wahl, da man sie bei der Montage besser führen kann.

Alles im allen lohnt sich diese Revision allemal.

Ich habe oben noch zusätzlich ein paar Brücken gesetzt, dort wo die Versorgungsleitungen heran geführt werden.
Zur besseren Orientierung ist für 1 und 2 rot verwendet (kl30) die nächsten 3 sind Zündungsseitig schwarz (kl54) ,
Die weiteren 3 Lichtseitig grau (kl58)
Die letzten werden paarweise versorgt 9 und 10 weiß (kl56a) 11 und 12 gelb (kl56b) die Zuleitung erfolgt vom Abblendschalter.

Es sieht gut aus 😎🤩 und diese Arbeit macht Spaß.
Beste Grüße Ralf
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170forever
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von 170forever »

Hallo Harald,

Vielen Dank für das zusammentragen der Schaltpläne aus den einzelnen Bedienungsanleitungen.

Über eine Sache bin ich bei der Belegung doch gestolpert. Da wird als Sonderausstattung Rückfahrleuchte und Breitstrahler angegeben und die Belegung dafür auf die versorgungsklemme 58 gelegt. Bei Breitstrahler, also vorderen Nebelscheinwerfer ist das klar, haben doch ab Sb Modelle den Lichtschalter mit Zugstufe dafür.
Jedoch damit gleichzeitig die Nebelschlussleuchte einzuschalten würde ich ohne extra Schalter nicht empfehlen, oder wurde dieser Schalter bei Ausstattung extra eingebaut? Man muss diese Leuchte doch nur bei Bedarf zuschalten können.

Rückfahrscheinwerfer ist als Begriff dafür etwas irreführend, denn eine Rückfahrleuchte ist was ganz anderes , sie hat ein klares Glas und wird beim einlegen des Rückwärtsgangs eingeschaltet.
Der Schalter muss dafür über Sicherung mit Kl 54 versorgt werden.

Also die Schaltpläne bei Nachbauten nicht ohne weiteres nachdenken anwenden.
Beste Grüße Ralf
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robi64
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von robi64 »

>na ja, ganz so schlimm ist es nicht.

Lieber Harald
Bedenke, damals kannte ich euch und euer geballtes Wissen noch nicht. Ich war beim 170er
noch absoluter Neuling und mußte mich auf den freien Markt verlassen.
Inzwischen würde es mir auch dank euch leichter fallen.

LG Rolf
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HaraldSchuessler
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von HaraldSchuessler »

Lieber Ralf,

möglicherweise sind die Begriffe etwas irreführend. In der BAL des S-V wird von Nebellampen gesprochen, in der des S-D aber von Nebelscheinwerfern.
Früher wurde eine solche Lampe auch Breitstrahler genannt. Gemeint ist dabei aber das Gleiche, nämlich tief sitzende Scheinwerfer an der Front, die bei Nebel die Sicht des Fahrers nach vorn verbessern sollten. Ganz besonders ging es dabei um das Abtasten des rechten Straßenrandes, weswegen es in den 50er Jahren meist nur einen Nebelscheinwerfer und zwar auf der rechten Fahrzeugseite gab. Nebelschlussleuchten gab es zur Entstehungszeit unserer 170er noch nicht. Verpflichtend bei Neuwagen ist eine Nebelschlussleuchte erst seit 1991. Selbstverständlich mit eigenem Schalter mit grüner Kontroll-Leuchte. Ab wann es Nebelschlussleuchten gibt, weiß ich nicht mehr, meine aber, das dürfte erst gegen Ende der 70er Jahre mit zunehmend dichter werdendem Verkehr gewesen sein, also "lange nach unserer Zeit". Wenn bei einem 170er auf einer Sicherung Nebelscheinwerfer und Rüchfahrscheinwerfer zusammen liegen, heißt das also nicht, dass der Rückfahrscheinwerfer eine Nebelschlussleuchte ist. Gemeint ist damit ein Scheinwerfer mit weißem Glas, der sich nur bei Rückwärtsfahrt einschaltet.

Gruß Harald
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170forever
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von 170forever »

Hallo Harald,
Danke für diese ausführliche Erklärung. Ich denke auch, es geht auf den Plänen und dem Pappstreifen nur um diese alte Form der Begriffe.

Bei den Nebellampen kann man auch getrost so verfahren, der Sicherungplatz bleibt derselbe und der Schalter der zweiten Generation erfüllt auch dafür diese Funktion.
Ich habe im Sb daneben eine gelbe lED Kontrollleuchte gesetzt, um das funktional modern zu ergänzen, ganz ohne dass es stört.
Ich habe über einen separaten serienmäßigen Zugschalter auch eine Nebelschlussleuchte verbaut, in der Schalterreihe links am Armaturenbrett, hier befindet sich ebenfalls eine gleiche grüne LED.

Bei der oft verwendeten weißen Rückfahrleuchte sieht es jedoch etwas anders aus, selbst wenn es früher üblich war, diese auf den selben Sicherungsplatz der Lampen zu legen, muss man diese auf Kl 54 schalten.

Vielleicht hat man ja gedacht, nur im Dunkeln macht diese Leuchte Sinn , also muss ja wenigstens Standlicht geschaltet sein, das geht natürlich heutzutage nicht. Ist sie montiert, muss sie immer beim einlegen des Rückwärtsgangs funktionieren.

beste Grüße Ralf
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HaraldSchuessler
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von HaraldSchuessler »

Lieber Ralf,

dass früher Nebelscheinwerfer und Suchscheinwerfer nur zusammen mit dem Fahricht eingeschaltet werden konnten, hat sicher damit etwas zu tun, dass man verhindern wollte, dass jemand im Dunkeln fahren (oder vor der Polizei flüchten!) konnte, ohne dass das Kennzeichen beleuchtet war.
Darin scheint man heute kein Problem mehr zu sehen. Eigentlich merkwürdig.

Gruß Harald
Zuletzt geändert von HaraldSchuessler am 13. Mär 2025, 08:44, insgesamt 1-mal geändert.
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170forever
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von 170forever »

Lieber Harald,

beiläufig noch was nettes, ich habe in meinem Fundus noch dieses alte Relais aus der Zeit unserer Autos gefunden und es geprüft das es schaltet. Leider ist es ein Öffner. Zu erkennen an der einzelnen Klemme 87a.
87a bedeutet, wenn die Spule stromlos ist, liegt an ihr der Ruhestrom zwischen Klemme 54/30. bei einschalten öffnet sich dieser Kontakt leider ins nichts, es trennt also den Stromlauf zwischen diesen Kontakten.

Ich wollte es erst als Hupenrelais verwenden, da es kräftig genug ist, dazu benötige ich jedoch einen Schließer mit Kl 87 oder Wechsler mit 87a und 87.
Ich hätte die Plusleitung damit zu den Hörnern auftrennen können, damit diese nicht dauerhaft bei einschalten der Zündung mit plus verbunden sind, es schadet auf Dauer den Geräten.

Nun muss ich mir eine andere Verwendung dafür einfallen lassen, nett wäre eine Steuerung über das Fernlicht und die Trennung bei einschalten desselben auf die Nebellampen zu legen, die ja bei Mercedes immer mit dem Fernlicht sowie allen Lichtpositionen funktionieren.
Kann man so machen, muss man aber nicht. 😂
Beim Sb habe ich das so geregelt, ich überlege das noch …

Beste Grüße Ralf
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robi64
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von robi64 »

Ist es nicht heute noch so, dass Nebelscheinwerfer nur mit Fahrlicht
zusammen gehen?
Ich habe jetzt min schon drei Schaltpläne nur für Diesel, es gibt
bestimmt noch mehr. Und jeder hat einen anderen Sicherungskasten.
Zumindest andere Brücken. Und dann auch noch kurze und lange Sicherungen.

Die Relaisschaltung vom Fernlicht finde ich sinnvoll. Geht über einen
Öffner ja genauso gut. So ist das gute Stück sinnvoll verarbeitet.
Bei mir ist sämliches Licht original über den Schlter ohne Relais,
auch die gelben Breitstrahler. Ich fahre aber auch kaum mit Licht
und sehr selten bei Dunkelheit. Und bei 12v ist das Problem
ohnehin nicht sooo gravierend.

LG Rolf
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HaraldSchuessler
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von HaraldSchuessler »

Lieber Rolf,

"früher" durften Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Abblendicht betrieben werden. Schaltete man auf Fernlicht um, mussten sie sich automatisch abschalten. Das gilt heute nicht mehr.
Für den Rückfahrscheinwerfer gilt lediglich, dass er nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten darf, also unabhängig davon, ob man mit oder ohne Licht fährt.
Auch für Suchscheinwerfer sind Einschränkungen weggefallen. Sie gelten inzwischen als Arbeitsscheinwerfer und können somit unabhägig vom Fahrlicht benutzt werden, dürfen aber nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Gruß Harald
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robi64
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Re: Frage zum Sicherungskasten 170 S

Beitrag von robi64 »

Na da sieht man mal wieder, das wußte ich aucuh noch nicht.
Ich kannte es nur so, das Nebel mit Abblendlicht geht. In einigen
Fällen (kam auf den Abstand der Nebler zur Außenkante an) durften
sie auch mit Standlicht gehen.
Rückfahrscheinwerfer könnten theoretisch auch mit Licht gekoppelt sein,
im hellen braucht man die ja nicht . Im dunkeln könnte ich hinten
des öfteren einen Suchscheinwerfer gebrauchen (aber auch beim
Alltagsfahrzeug) das sind manchmal ziemliche Funzeln.

Danke für die Aufklärung
Antworten